Aktuell geltende Corona Regeln für mein Kosmetik Studio:
- Kunden: 3G
- Geimpfte Personen mit Impfnachweis,
- Genesene Personen mit Genesenennachweis
- Getestete Personen mit negativem Testnachweis PCR-Test (vor max. 48 h durchgeführt), Schnelltest einer Teststation (vor max. 24 h durchgeführt) oder beaufsichtigter Selbsttest vor Ort.
- Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen 3G-Nachweis.
- Schüler*innen, benötigen keinen 3G-Nachweis, da diese regelmäßig in der Schule getestet werden. Laut Auskunft des Bayerischen Gesundheitsministerium gilt für Schüler*innen die Ausnahme von der Testpflicht auch während der Ferien.
- Medizinische oder pflegerische Leistungen können erbracht werden, auch wenn der Kunde 3G nicht erfüllt. Was darunter zu verstehen ist, wird von der Verordnung nicht näher bestimmt. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat uns dazu mitgeteilt, welche Leistungen darunter fallen:
- Leistungen, die von einem Arzt mittels Heilmittel-Verordnung verschrieben wurden, oder
- Fußpflegeleistungen an Personen mit mindestens Pflegegrad 2.
- Inhaber und Mitarbeiter: 3G
- Geimpfte Personen mit Impfnachweis,
- Genesene Personen mit Genesenennachweis (Gültigkeitsdauer 90 Tage)
- Getestete Personen mit negativem Testnachweis
PCR-Test (max. 48 h vor Arbeitsbeginn durchgeführt), täglicher Schnelltest einer Teststation oder beaufsichtigter Selbsttest im Betrieb.
- Mindestabstand
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden muss zwingend eingehalten werden.
- Maskenpflicht
Kunden müssen FFP2-Masken tragen.
Die Maskenpflicht des Personals richtet sich nach arbeitsschutzrechtlichen Regeln. Aufgrund der aktuellen Infektionslage regelt die Berufsgenossenschaft BGW, dass bei Tätigkeiten mit engem Kontakt zu anderen Personen unter 1,5 Metern eine FFP2-Maske zu tragen ist