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Aktuell geltende Corona Regeln für mein Kosmetik Studio:

 

  • Kunden:    

Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben.    

 

  • Inhaber und Mitarbeiter:

Die Berufsgenossenschaft BGW hat ihren Arbeitsschutzstandard aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht, dass Arbeitnehmer verpflichtend Masken tragen müssen. Dennoch empfiehlt die BGW aus Gründen des Arbeitsschutzes weiterhin das Tragen von Masken (egal ob Community-, OP- oder FFP2-Masken) auf jeden Fall dann, wenn der Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann oder eine schlechte Lüftungssituation besteht.

 

  • Mindestabstand

aufgehoben (aber weiterhin Empfehlung)
Natürlich können Betriebe von ihren Kunden über ihr Hausrecht verlangen, dass sie weiterhin eine Maske tragen oder sogar 3G erfüllen.

 

  • Maskenpflicht

aufgehoben (aber weiterhin Empfehlung)
In Einrichtungen für vulnerable Personengruppen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheimen) gilt die Pflicht, medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) zu tragen.

 

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